Familienrecht, das auf Sie eingeht
Scheidungsfolgen verstehen, Elternschaft über Distanz gestalten, Berufungsverfahren führen – wir begleiten Sie mit Sachverstand und Fingerspitzengefühl.
Erstgespräch vereinbarenDrei Bereiche, ein Ziel
Jede familiäre Situation ist einzigartig. Wir arbeiten präzise und ohne unnötige Umwege.
Scheidungssteuerliche Beratung
Wie sich Vermögensteilung und Unterhaltszahlungen auf Ihre Steuerposition auf Bundes- und Kantonsebene auswirken – klar analysiert, schriftlich dokumentiert.
- Analyse auf Bundes- und Kantonsebene
- Schriftliche Handlungsempfehlungen
- Steuereffiziente Gestaltung
Fernbetreuungspläne
Wenn Eltern in verschiedenen Orten, Kantonen oder Ländern leben – wir entwickeln detaillierte Pläne, die Reiselogistik, Kommunikation und Ferienzeiten sinnvoll regeln.
- Reise- und Kostenteilung
- Digitale Kontaktregelungen
- Klare Ferienverteilung
Familiengerichtsberufungen
Rechtsmittel gegen Entscheide kantonaler Familiengerichte oder des Bundesgerichts – von der Erfolgseinschätzung bis zur Vertretung an der Berufungsverhandlung.
- Erste Beurteilung der Erfolgsaussichten
- Ausarbeitung der Berufungsschrift
- Vertretung vor Gericht
Was Mandanten uns fragen
Wie läuft ein erstes Beratungsgespräch ab?
Im ersten Gespräch schildern Sie Ihre Situation in Ihrem eigenen Tempo. Wir hören zu, stellen gezielte Fragen und geben Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Schritte – ohne Druck und ohne voreilige Einschätzungen.
Was kostet die steuerliche Beratung bei einer Scheidung?
Die Beratung zur steuerlichen Lage bei Scheidung kostet CHF 650. Sie umfasst eine schriftliche Zusammenfassung mit konkreten Empfehlungen zur steuerlichen Gestaltung der Vereinbarung.
Können Betreuungspläne auch für internationale Fälle erstellt werden?
Ja. Wir bearbeiten Fälle, in denen Elternteile in verschiedenen Ländern leben. Die Pläne berücksichtigen grenzüberschreitende Reiseregelungen, internationale Kommunikationstools und die jeweiligen nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wann lohnt sich eine Berufung gegen ein Familiengerichtsurteil?
Das hängt von der Ausgangslage ab. Wir prüfen zunächst, ob ausreichend Berufungsgründe vorliegen, bevor Sie sich für das Verfahren entscheiden. Diese Einschätzung ist Teil der Erstberatung für CHF 1'200.
In welcher Sprache kann ich beraten werden?
Wir beraten auf Deutsch und Italienisch. Für Klienten aus anderen Regionen können wir uns auf Englisch verständigen. Die Kanzlei befindet sich im Tessin und ist mit den sprachlichen Gegebenheiten der Region vertraut.
Wie lange dauert es, einen Betreuungsplan fertigzustellen?
In der Regel dauert die Ausarbeitung eines detaillierten Fernbetreuungsplans zwei bis drei Wochen. Wenn beide Elternteile kooperativ mitwirken, kann sich das verkürzen.
Ein Gespräch kann Klarheit schaffen
Familienrechtliche Fragen sind komplex – aber sie lassen sich mit dem richtigen juristischen Blick Schritt für Schritt aufschlüsseln. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.
Kanzlei Ventura in Lugano
Via Nassa 32, 6900 Lugano – im Herzen der Stadt, gut erreichbar mit öffentlichem Verkehr.
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Kontaktinformationen
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Telefon +41 91 574 36 82
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E-Mail [email protected]
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Adresse Via Nassa 32
6900 Lugano, Schweiz -
Öffnungszeiten Mo–Fr: 08:30 – 17:30
Sa: nach Vereinbarung
Für vertrauliche Angelegenheiten empfehlen wir ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei. Alle Informationen werden diskret behandelt.
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